NIE und Residencia

NIE und NIF Zahlen

Wenn Sie in Spanien ankommen ist das erste, was wir Ihnen empfehlen, eine NIE-Nummer zu beantragen. Dies müssen Sie für praktisch alles brauchen – ob Auto kaufen, kauf von Immobilien, Wahl des Arztes, einen Job zu bekommen oder ihr eigenes Unternehmen zu gründen. Es gibt daher eine Zahlenreihe den deutschen Sozialversicherungsnummer – die einen als Ausländer im spanischen Steuersystem identifiziert.

Der Klausel (Real Decreto 338-1990) vom 9. März erklärt an alle, dass unabhängig von der Nation, ansässig oder nicht, wer in Spanien Geschäfte machen möchte, muss eine NIE- Nummer haben um sich in allen offiziellen Dokumenten zu identifizieren.

NIE oder NIF?

Seien Sie nicht überrascht, wenn die Leute NIE als NIF sagen – es ist im Grunde das gleiche.

Das F steht für das Geschäftsjahr und weißt nur auf Dokumente hin, die Steuerangelegenheit haben.

ZIS-Anwendung

Die Anträge müssen bei der örtlichen Polizeistation persönlich gemacht werden, wo es eine „Extranjera“ gibt – Ein Büro für Ausländer. Das Formblatt ist leicht auszufüllen und hier kostenlos zu laden:

Obwohl es in Spanisch steht, können Sie es gerne in Englisch ausfüllen.

NIE-Bewerbungsformular
Wir helfen Ihnen hierbei die notwendigen Felder zu übersetzen
1. Datos: Mitarbeiter oder persönliche Daten
• – 1er Apellido: Vorname
• – 2 ° Apellido: Weitere Namen – falls vorhanden
• – Nombre: Name
• – Fecha de Nacimiento: Geburtsdatum – schreiben Sie zwei Ziffern für Tag und Monat
• – Lugar de Nacimiento: Geburtsort
• – Sexo: Geschlecht „H“ für Männer (Hombre) und „M“ für Frauen (Mujer). Hier brauchen Sie nur ein Häkchen zu setzen
• – Estado Zivil: Familienstand. S für ledig, C für verheiratet, V für Witwe und D geschieden.
• – Paí¬s de Nacimiento: Geburtsland
• – Paí¬s die nacionalidad: Nationalität
• – Nombre del padre: Name des Vaters
• – Nombre de la madre: Name der Mutter
• – Domicilio en España: Adresse in Spanien
• – Localidad: Stadt: CP: Postleitzahl Provincia: Ort

2. Abschnitt 2

Gründe für die Anwendung
Es kann Wirtschaftliche, berufliche oder soziale Gründe haben.

3. Domicilio ein Efectos die Notificaciones Muss nicht ausgefüllt werden!

Unterschreiben Sie ganz unten unter „firma de solicitante ‚. Zusammen mit dem ausgefüllten Formular, müssen Sie eine ausgefüllten Kopie des Formulars mit bringen, Ihre „empadron“ (wie oben beschrieben) – jeweils eine Kopie und ein Original, zwei Passfotos, Ihren Reisepass und eine Kopie davon. Sie haben keinen Termin und müssen sich nun in die Warteschlange einreihen. Finden Sie die Geschäftsstelle Ihrer Nähe. Die Öffnungszeiten – variieren von Ort zu Ort. Ihr Immobilienmakler oder Ihr Anwalt wissen, wohin sie gehen können. Behalten Sie immer eine Kopie des Dokuments für Ihre Unterlagen. Durch Erfahrung können wir mitteilen, dass sie oft gebraucht werden, passen Sie deswegen gut auf das Original auf.

Empadronamiento

Ein sehr einfaches und wichtiges Dokument – nicht nur für Sie, sondern auch für die lokale Behörde. Empadron ist das Formular, das beweist, dass Sie an Ihrer Adresse registriert sind – auch wenn Sie nicht dauerhaft in Spanisch ansässig sein möchten. Zusammen mit das Dokument gelten für die NIE zu verwenden, gibt dieses Dokument Ihnen die Wahlrecht bei Kommunalwahlen einzusetzen und zuletzt bedeutet es etwas für das städtischen Haushalt. Die einzige Art, wie sie die tatsächliche Bevölkerung messen können, ist so viele wie möglich registriert zu haben und erhöht damit die städtischen Haushalt.

Um in der Gemeinde registriert werden zu können, müssen Sie gleich morgens eine Kopie Ihres Reisepasses mitbringen, eine Kopie Ihrer Besitzurkunde oder des Mietvertrages. Wenn Ihr Mietvertrag in Englisch ist, muss dieser übersetzt werden. Dieser Service kostet eine kleine Menge und ist vor Ort zu zahlen.

Residencia

Für steuerliche Zwecke wird der Wohnsitz in Spanien betrachtet, wenn man mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien verbringt. Die Tage müssen nicht zusammenhängend sein.
Mit dem Wohnsitz als Resident in Spanien verlieren Sie nicht alle Ihre Rechte in Ihrem Land. Neue gesetzliche Vorschriften erlassen, dass alle nicht Spanische ansässige, nicht mehr (vom 28. März 2007) eine „residencia“ haben muss. Stattdessen wird die EU-Bürger mit einem Zertifikat von der „Oficina de Extranjeros“ zur Verfügung gestellt werden. Das neue Gesetz verlangt, dass alle EU-Bürger, die planen, für mehr als 3 Monate in Spanien zu bleiben im Büro für Ausländer „Oficina de Extranjeros“ oder an bestimmten Polizeistationen sich registrieren müssen. Sie werden mit dem Namen, Adresse, Nationalität, Identitätsnummer und Datum der Registrierung durch Zertifikat ausgestattet werden. EU-Bürger, die bereits eine Resident Card haben, müssen sich nicht registrieren. Erst vor Ablauf ihrer Karte. Sie werden dann eine neue Zertifikat bekommen.